Du bist schwanger oder deine Partnerin ist es? Herzlichen Glückwunsch! Euch erwartet eine tolle und spannende Zeit. Aber, euch erwartet auch die ein oder andere Herausforderung.
Zum Beispiel die Frage: ,,Wie plane ich meine Elternzeit?“ oder ,,Wie funktioniert das eigentlich mit dem Elterngeld?“.
Ganz schnell kommt man dann aber auf die Frage: ,,Wie bekomme ich möglichst viel Elterngeld?“
Genau auf diese Frage möchte ich heute eingehen und dir den ein oder anderen Tipp mit an die Hand geben.
Nutzt die Partnermonate, sowie die Partnerschaftsbonusmonate
Zunächst ein logischer Schritt: Nutzt eure Partnermonate. Meist sind dies die beiden Monate, die für den Lebenspartner zusätzlich zur Verfügung stehen, der nicht den Löwenanteil der Elternzeit nutzt. Es gibt zwei Monate mehr Elterngeld, aber vor allem kann sich auch der zweite Elternteil Zeit für seine Familie und vor allem für sein Kind nehmen.
Die Partnerschaftsbonusmonate unterliegen gewissen Bedingungen. Diese findest du in unserem Blog-Beitrag kommenden Monat.
Mit den Partnerschaftsbonusmonaten könnt ihr bis zu vier weitere Monate mit dem Bezug von ElterngeldPlus nutzen, wenn ihr beide gleichzeitig einen Teilzeitjob ausübt.
Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld
Jegliche Einmalzahlungen, wie beispielsweise Weihnachts- und Urlaubsgeld sind grundsätzlich keine Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Sie werden also nicht mit zu dem Einkommen gerechnet, welches die Höhe eures Elterngeld bestimmt.
Dies könnt ihr aber ändern, in dem ihr mit eurem Arbeitgeber sprecht und ihn bittet, diese Zahlungen in monatliche Zahlungen zu wandeln. Damit kann es als laufendes Einkommen ausgewiesen werden und wird bei der Berechnung des Elterngeldes bemessen.
Wechsel der Steuerklassen bei verheirateten Paaren
Die Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum vorliegt, hat direkten Einfluss auf die Höhe eures Elterngeldes. Somit bekommt ihr mehr Elterngeld, wenn ihr in Steuerklasse 3 bemessen wird. VORSICHT: In den meisten Fällen wird der Partner dann auf Steuerkasse 5 bemessen und erhält entsprechend weniger Elterngeld.
Entscheiden ist, dass die Steuerklasse bemessen wird, die im Bemessungszeitraum am häufigsten vorlag. Sprich bei werdenden Mamas muss die Steuerklasse, die bemessen werden soll sechs Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes vorliegen. Somit also zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Schwangerschaft.
WICHITG: Informiert euch umfassend, ob in der Gesamtbetrachtung ein Wechsel der Steuerklassen vorteilhaft für euch ist.
Richtige Planung des Bezuges
Der wohl größte und wichtigste Faktor ist die richtige Planung im Bezug. Ob Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bezogen werden soll sollte genau geplant werden. Grundsätzlich gilt:
Sollte während des Bezuges Einkommen generiert werden, über welche Einkommensart auch immer, sollte an sich mit dem ElterngeldPlus und seinen Vorteile näher beschäftigen.
Neben diesen Themen gibt es natürlich viele weitere individuelle Tipps und Tricks, die euren Anspruch erhöhen können. Es gilt immer die individuelle genau zu betrachten und die Umstände in Bezug auf die Elternzeit zu optimieren, wenn möglich und nötig.
Gerne stehen die Elterngeldhelden euch mit Rat und Tat zur Verfügung und helfen euch das beste aus eurem Anspruch raus zu holen. Nehmt gerne Kontakt zu uns auf