Häufige Fragen

Wo muss ich Elterngeld beantragen?

Zuständig sind die Elterngeldstellen der Kreise und kreisfreien Städte. Die für Sie zuständige Elterngeldstelle finden Sie hier.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Bitte schicken Sie mit Ihrem Antrag immer die Original-Geburtsurkunde Ihres Kindes ein. Sofern Sie vor der Geburt eine nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt haben, fügen Sie auch Einkommensnachweise aus den zwölf Monaten vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist bei. Wenn Sie Mutterschaftsgeld erhalten, benötigen wir auch einen Nachweis über die Höhe und die Dauer des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses während des Beschäftigungsverbotes.
Wann muss / kann ich den Antrag stellen?
Elterngeld kann frühestens ab der Geburt des Kindes beantragt werden. Rückwirkend kann Elterngeld nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragstellung gezahlt werden. Maßgeblich ist dabei der Tag, an dem Ihr Antrag bei der Stadt bzw. beim Kreis eingegangen ist.
Welches Einkommen wird bei der Berechnung zugrunde gelegt?
Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am durchschnittlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit, das vor der Geburt erzielt wurde.
Einmal-, Sonderzahlungen, wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Jubiläumszuwendungen, werden bei der Ermittlung des Erwerbseinkommens nicht berücksichtigt.
Wenn Sie vor der Geburt erwerbstätig, aber nicht selbständig tätig waren, zählt für das Elterngeld das Einkommen aus den zwölf Monaten vor der Geburt. Waren Sie dagegen (auch) selbständig tätig, zählt bei der Berechnung des Elterngeldes das Einkommen aus dem letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum, der vor der Geburt des Kindes geendet hat. Als Nachweis dient in diesem Fall der entsprechende Steuerbescheid.
Kann ich arbeiten während ich Elterngeld beziehen?
Ja, jedoch maximal 30 Wochenstunden und eswird jeder Hinzuverdienst an das Elterngeld angerechnet.
Um einen frühen Berufseinstieg für Eltern zu fördern, wurde das Elterngeld Plus eingeführt (ab dem 1. Juli 2015). Es ermöglicht es, den Bezug des Elterngeldes auf bis zu 28 Monate auszudehnen, da sich durch eine Teilzeitbeschäftigung das Elterngeld reduziert (Anrechnung). Als Ausgleich steht nun ein längerer Bezugszeitraum zur Verfügung.
Wie wirkt sich das Einkommen auf das Elterngeld aus?

Ihr Einkommen aus einer Teilzeittätigkeit während des Elterngeldbezuges wird ebenso angerechnet, wie mögliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft. Auch so genannte Entgeltersatzleistungen, die Sie eventuell erhalten, werden berücksichtigt (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld).

Beispiel:

  • Durchschnittliches Einkommen vor der Geburt: 2.000 €
  • abzüglich voraussichtliches durchschnittliches Einkommen nach der Geburt 1.200 €
  • Differenz: 800 €
  • davon 67 % = zustehendes Elterngeld 520 €

Wer für Monate, in denen sie oder er Teilzeiteinkommen bezogen hat, statt des Basis-Elterngeldes das ElterngeldPlus wählt, muss sich dagegen deutlich weniger von diesem Einkommen auf das Elterngeld anrechnen lassen. Konkrete Rechenbeispiele finden sich in der Broschüre des Bundesfamilienministeriums zum Elterngeld Plus.

Wo finde ich den Elterngeldantrag

Eine Übersicht der Anträge für die einzelnen Bundesländer finden Sie hier.

Was ist ElterngeldPlus und wie funktioniert es?

Seit dem 01.07.2015 gibt es neben dem bekannten Basiselterngeld eine zweite Bezugsvariante: Das ElterngeldPlus.
Das ElterngeldPlus streckt den Bezugszeitraum auf die doppelte Dauer. Sprich: Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlusmonate. Somit erhalten Sie ohne Zuverdienst genau die Hälfte des Basiselterngeldes.
Die Bezugsvariante ElterngeldPlus lohnt sich vor allem für Elternteile, die während des Bezuges ein Erwerbseinkommen erziehlen, da die Anrechnung nicht so hoch ausfällt, wie beim Basiselterngeld.

Muss ich vor der Geburt gearbeitet haben um Elterngeld zu bekommen?

Nein, Elternteile, die kein Einkommen vor der Geburt erzielt haben bekommen den Mindestsatz von 300€ Basiselterngeld oder 150€ ElterngeldPlus.

Wie ist die Regelung für Alleinerziehende?

Mütter oder Väter, die als alleinerziehend gelten, haben sowohl Anspruch auf die Partnermonate, als auch auf die Partnerschaftsbonusmonate unter den gleichen Vorraussetzungen, die für Paare gelten. 

Muss ich mich am Anfang für eine Variante entscheiden?

Nein. Die Bezugsvarianten können miteinander kombiniert werden und sogar während des Bezuges geändert werden.

Wer kann mir vorab meinen Elterngeldanspruch berechnen?

Unsere Aufgabe als Elterngeldhelden ist es Ihnen dabei zu helfen möglichst viel Geld zu erhalten. Dazu berechnen wir Ihnen ihren voraussichtlichen Anspruch und geben Ihnen konkrete Hinweise, wie Sie die Höhe Ihres Bezuges optimieren können und wie Sie Stolperfallen umgehen.

Setzen Sie sich dazu gerne mit uns in Verbindung! Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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