Die Geburt eines Kindes ist eine aufregende und intensive Zeit im Leben einer Familie. Neben all den Emotionen und Veränderungen, die damit einhergehen, müssen werdende Eltern auch praktische Aspekte wie die Krankenversicherung berücksichtigen. Besonders während der Elternzeit gibt es einige wichtige Dinge zu beachten, um sicherzustellen, dass die gesundheitliche Absicherung für euch und euer Kind gewährleistet ist. Hier sind einige Punkte, die euch als werdende Eltern bei ihrer Krankenversicherung während der Elternzeit berücksichtigen sollten:

1. Vor der Geburt informieren
Es ist ratsam, sich frühzeitig vor der Geburt über die Krankenversicherungsoptionen während der Elternzeit zu informieren. Je nach individueller Situation und Versicherungsstatus können sich die Möglichkeiten unterscheiden. Es ist wichtig zu wissen, welche Leistungen von der Krankenversicherung während der Elternzeit abgedeckt sind und ob gegebenenfalls Zusatzversicherungen sinnvoll sein können.

2. Gesetzliche Krankenversicherung
In Deutschland sind Arbeitnehmer in der Regel gesetzlich pflichtig krankenversichert. Während der Elternzeit besteht grundsätzlich weiterhin Versicherungsschutz über die gesetzliche Krankenversicherung. Dieser Schutz wird bei gesetzlich Pflichtversicherung beitragsfrei fortgeführt. Diese Regelung gilt während der gesamten Zeit der Elternzeit und hat keinen Zusammenhang zur Zahlung von Elterngeld. Sollte während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet werden, werden bemessen auf das Bruttoeinkommen wieder BEiträge an die Krankenversicherung abgeführt.

3. Freiwillige Versicherungsoptionen
Für Eltern, die vor der Elternzeit freiwillig gesetzlich krankenversichert sind muss unterschieden werde zwischen Angestellen und Selbstständigen. Beide Berufgruppen sind grundsätzlich verüflichtet ihre Beiträge an die Krankenversicherung selber zu zahlen. Bemessen wird der Beitrag allerdings auf Grundlage der Höhe des Einkommens, sprich der Höhe des Elterngeldes. In der Regel wird hier der Sockelbetrag für die gesetzlichen Krankenversicherung fällig, der knapp über 200€ liegt.
Bist du Angestellt, freiwllig gesetzlich krankenversichert und verheiratet oder verpartnert, besteht die Möglichkeit in der Zeit der Elternzeit in die Familienversicherung deins Partners zu wechseln und damit beitragsfrei versichert zu sein.
Bist du Selbstständig freiwillig krankenversichert, besteht diese Möglichkeit jedoch nicht und du musst in jedem Fall deine Beiträge selber entrichten.
Wichtig: Einige Krankenversicherungen haben spezielle Angebote für Eltern in Elternzeit! Lasst euch hierzu bitte bei eurer Versicherung beraten.

4. Private Krankenversicherung
Für Eltern, die privat krankenversichert sind, gelten während der Elternzeit besondere Regelungen. Die Konditionen können je nach Versicherungsvertrag variieren, daher ist es wichtig, sich rechtzeitig über die Bedingungen zu informieren. grundsätzlich müssen die Krankenversicherungsbeiträge aber weiterhin gezahlt werden.

5. Familienversicherung für das Kind
Neugeborene können in der Regel über die Familienversicherung eines Elternteils mitversichert werden, der gesetzlich krankenversichert ist. Dies gilt bis zum 18. Lebensjahr oder darüber hinaus, solange das Kind sich in Ausbildung oder Studium befindet. Die Familienversicherung bietet einen umfassenden Versicherungsschutz für das Kind, ohne zusätzliche Kosten für die Eltern.
Verdient ein Elternteil über der Jahresentgeldgrenze (69.300 Euro Jahresbruttoeinkommen in 2024) muss das Kind ebenfalls in der privaten Krankenversicherung versichert werden.

Insgesamt ist es wichtig, sich frühzeitig über die Krankenversicherungsoptionen während der Elternzeit zu informieren und gegebenenfalls rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den Versicherungsschutz für sich und das Kind sicherzustellen. Eine sorgfältige Planung und Beratung können dabei helfen, mögliche Risiken zu minimieren und die Gesundheit der Familie bestmöglich zu schützen.

Niko Nesselrath