Geplante Kürzung beim Elterngeld – ca. 60.000 Eltern verlieren Anspruch

 

Am  03.07.2023 wurde der sogenannte Sparhaushalt für 2024 veröffentlich und Finanzminister Christian Lindner von der FDP nimmt hier unter anderem eine massive Kürzung beim Elterngeld vor.

Künftig sollen Eltern mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 150.000€ keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Bisher lag die Grenze bei 300.000€ für Paare und 250.000€ für Alleinerziehende. Eine Vielzahl von künftigen Familien wird also ab kommenden Jahr kein Elterngeld mehr beziehen können/dürfen.
Ein Vorschlag konnte jedoch (zum Glück) abgewendet werden: Zunächst war nämlich auch eine Leistungskürzung im Gespräch. Nur durch die Einschränkung des Kreises der Berechtigten konnte diese Kürzung abgewendet werden.

Was die werdenden Eltern irritieren könnte: Zeitgleich zur Veröffentlichung dieser Meldung berät ein Ausschuss des Bundestages über die Petition 148779 zur Erhöhung des Elterngeldes. Seit 16 Jahren ist keine Erhöhung erfolgt und dies sollte durch die Petition ,,Elterngeldhoch“ endlich geändert werden. Stattdessen wurde nun eine Kürzung beschlossen.

Betrachten wir was aus meiner Sicht für und gegen diesen Beschluss sprechen kann:

Was spricht für eine Reduzierung der Grenze

Nach Sichtung des Bundeshaushaltes für 2024 ist klar: Früher oder später muss die Bundesregierung sparen und einer der größten Kostenstellen sind Transferzahlungen.
Mit der neuen Elterngeldreform trifft es also die Spitzenverdiener, die keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Die Argumentation könnte folgende sein:
Familien mit einem Einkommen von 12.500€ im Monat benötigen aufgrund des hohen Einkommens keine weitere Unterstützung und sollten in der Lage sein mit eigenen Mitteln die Elternzeit zu finanzieren.

Was spricht gegen eine Reduzierung der Grenze

Deutschland steckt im demografischen Wandel und die Geburtenrate sollte, wenn nicht muss, dringend steigen. Mit einem weiteren Einschnitt für Familien wird dies nicht gelingen. Heute ist es nicht mehr unüblich, dass Mütter die Hauptverdiener sind. Fällt bei einem Haushaltseinkommen von 150.000€ im Jahr dieses Einkommen weg, kann sich eine Mutter vielleicht nicht mehr Leisten sich die Zeit für ihr Baby zu nehmen. Ich glaube, dass dadurch viele gutverdienende Paare sich, aus finanzielle Gründen, gegen die Familienplanung entscheiden.
Ein weiterer Aspekt: Paare mit einem Einkommen von 150.000€ zahlen ca. 30% davon ans Finanzamt, also ca. 45.000€. Das Elterngeld ist eine Leistung des Bundes, also aus Steuergeldern finanziert.
Sprich: Paare, die verhältnismäßig viel zahlen, werden von diesen Leistungen dennoch ausgeschlossen.
Noch ein Fakt muss noch berücksichtigt werden: Ein Elternteil, welcher in der Krankenversicherung nicht gesetzliche pflichtversichert (also gesetzlich freiwillig oder privat versichert) ist, muss die Beiträge für die Krankenversicherung auch in der Elternzeit weiterhin selber tragen. Dies gilt unter anderem für Arbeitnehmer die mehr als 66.600€ (Stand 2023) im Jahr verdienen, Selbstständige oder Gesellschafter Geschäftsführer. Also genau die Eltern, die von dieser Reduzierung der Einkommensgrenze betroffen sind. Sie bekommen also nicht nur kein Elterngeld, sondern müssen ihre Beiträge zur Krankenversicherung auch weiterhin selber zahlen.

Dass es nach den letzten Jahren und globalen Ereignissen Einsparungen im Bundeshaushalt geben muss, leuchtet ein. Einsparungen sind nie schön und können weh tun.
Aber: aus meiner Sicht wird hier an der falschen Stelle eingespart. Wir wollen und müssen Familien und Kinder in Deutschland fördern und nehmen unter anderem hier, statt einer Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Familiengründung, eine Verschlechterung vor.

Niko Nesselrath