„Zu kompliziert!“ „Passt eh nicht in unsere Planung!“ „Das kostet uns zu viel Einkommen!“ „Wir haben doch gar nicht vor Beide Teilzeit zu arbeiten!“ – Mit diesen und ähnlichen Aussagen legen viele frische Eltern das Thema PartnerschaftsBonus schnell beiseite.

Lediglich 6,7% aller Beziehenden von Elterngeld nutzten laut statistischem Bundesamt im Jahr 2021 die Möglichkeit des PartnerschaftsBonus. Dabei lohnt sich ein genauerer Blick auf die Voraussetzungen und die Zahlen für viele Eltern. Wir wollen euch heute zeigen, wie wir in der Praxis oft überraschende Ergebnisse mit dem Einsatz von PartnerschaftsBonus erzielen und welche Voraussetzungen ihr mitbringen müsst, um diesen nutzen zu können.

Zuerst zu den Fakten. Was bringt uns der PartnerschaftsBonus?

Zu den „normalen“ Elterngeld-Monaten und Partnerschaftsmonaten habt ihr die Möglichkeit zusätzlich ElterngeldPlus zu beziehen. Hierfür müsst ihr folgende Voraussetzungen erfüllen:

• Beide Elternteile arbeiten durchschnittlich in allen Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden
• Der PartnerschaftsBonus wird mindestens 2 und maximal 4 zusammenhängende Monate genutzt
• Beide Elternteile erfüllen die sonstigen Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld

An diesem Punkt steigen viele Eltern aus der Thematik aus, da eine gleichzeitige Teilzeit in den meisten Planungen nicht vorgesehen ist. Wir zeigen euch heute an einem Beispiel aus unserem Berateralltag, dass PartnerschaftsBonus sich zu einer Win-Win-Situation für euch entwickeln kann, wenn ein Elternteil sowieso eine Teilzeittätigkeit plant.

Das Beispiel, welches wir häufig in der Praxis sehen:

Vor Geburt arbeiten beide Elternteile 40h/Woche und beziehen ein Gehalt von 3.000,- EUR (Elternteil 1) und 4.000,- EUR (Elternteil 2) Brutto im Monat. Beide sind ausschließlich sozialversicherungspflichtig angestellt, haben die Steuerklasse IV und zahlen keine Kirchensteuer. Nach der Geburt und der geplanten Elternzeit steigt Elternteil 1 mit 24h/Woche und einem Gehalt von 1800,- EUR wieder in den Job ein während Elternteil 2 plant mit 40h/Woche weiterzuarbeiten.

Ohne PartnerschaftsBonus sieht Ihr Nettoeinkommen wie folgt aus:

Elternteil 1: 1.318,- EUR
Elternteil 2: 2.541,- EUR
Gesamteinkommen: 3.859,- EUR

Nun reduziert Elternteil 2 seine Arbeitszeit auf 32h/Woche. Sein Gehalt reduziert sich auf 3.200,- EUR. Da die Voraussetzungen nun bei beiden Partnern gegeben sind, wird PartnerschaftsBonus beantragt. Das Nettoeinkommen inklusive PartnerschaftsBonus setzt sich jetzt zusammen aus:

Elternteil 1: 1.318,- EUR
Elterngeld Elternteil 1: 438,- EUR
Elternteil 2: 2.116,- EUR
Elterngeld Elternteil 2: 270,- EUR
Gesamteinkommen: 4.142,- EUR

Es kommt ein Ergebnis raus, womit die meisten Eltern nicht rechnen! Trotz reduzierter Stundenanzahl und einem ganzen Tag frei pro Woche für Elternteil 2, erhöht sich das Gesamteinkommen um 283,- EUR im Monat!!! Das bedeutet mehr Zeit für den Nachwuchs und gleichzeitig ein höheres Einkommen.

Wichtig zu beachten ist, dass der Zuverdienst im PartnerschaftsBonus auch auf ElterngeldPlus-Monate mit Erwerbstätigkeit angerechnet wird und ein durchschnittlicher Zuverdienst in allen Monaten der gleichen Bezugsvariante mit Erwerbstätigkeit gebildet wird!

Bei eurem individuellen Fall helfen wir euch gerne in unserer persönlichen Beratung weiter. Das Beispiel zeigt, dass es für viel mehr Eltern lohnenswert ist den PartnerschaftsBonus zu nutzen, ohne dass sie dieses vermuten würden. Wir helfen euch durch den Elterngeld-PartnerschaftsBonus-Monats-Dschungel 😉!